Ein Mitarbeiter steigt zur Wartung in einen Kanalschacht – ohne gesicherte Einstiegslösung, ohne persönliche Schutzausrüstung. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und er stürzt mehrere Meter in die Tiefe. Solche Unfälle sind vermeidbar, doch sie passieren immer wieder. Vor allem, wenn bei der Absturzsicherung am Kanalschacht gespart wurde oder unklar geregelt ist, wer die Verantwortung für die Arbeitssicherheit in diesen Fällen trägt. Gerade bei Arbeiten in engen Räumen wie Schächten gelten besondere Vorschriften. Brockmann Rauert Anlagenbau unterstützt Betriebe mit durchdachten